Immer wieder schmerzlich in Streit gerät die Frage, ob der Wegeunfall eines Arbeitnehmers ein Arbeitsunfall ist, denn dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Dies gilt aber nach dem Gesetz nur beim „Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“.Weiterlesen