Es wird immer wieder diskutiert, ob ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis wieder auflebt, wenn beispielsweise der Prokurist zum GmbH-Geschäftsführer befördert wird, die Gesellschafter aber seine Bestellung später widerrufen. Vertraglich könnte man eine solche Fortsetzung bei einer GmbH vereinbaren. Bei einer AG ist das nicht möglich.Weiterlesen