Mit der Rechtmässigkeit von Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag hat sich das Bundesarbeitsgericht in einer gerade veröffentlichten Entscheidung nochmals befasst. Es steht auf dem Standpunkt, dass eine vorformulierte Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam sei, nach welcher ein Arbeitgeber eine andere als die vertraglich geschuldete Tätigkeit einem Arbeitnehmer „falls erforderlich“ und „nach Abstimmung der beiderseitigen Interessen“ einseitig zuweisen könne.Weiterlesen