Kündigungsfristen werden sowohl im Gesetz als auch in Manteltarifverträgen geregelt. Nach dem Gesetz (§ 622 Abs. 4 BGB) kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen der Kündigungsfristen abgewichen werden. Das muss nicht günstiger ausfallen. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorzusehen. Es besteht kein Differenzierungsgebot zugunsten älterer Arbeitnehmer.Weiterlesen