Ein Arbeitgeberverband kann in seiner Satzung eine Form der Mitgliedschaft vorsehen, die nicht zur Tarifbindung führt, wenn der Arbeitgeberverband Tarifverträge abschliesst (sog. OT-Mitgliedschaft). Durch einen Wechsel zu dieser Mitgliedschaft bindet sich der OT-Arbeitgeber nicht mehr tariflich an seine gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter. Es fragt sich nur, ob dieser Wechsel immer sofort wirksam wird.Weiterlesen