Immer wieder Streit gerät die Frage, wie die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsabgaben zu berechnen sind, wenn Scheinselbstständigkeit vergütet wird, welche dem Grunde nach ein Arbeitsverhältnis ist, für das Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen wären. Unterschiedlich gesehen wird es insbesondere, was genau eine“ illegale Beschäftigung“ eigentlich ist. Gilt es schon als illegal, wenn wegen sogenannter Subunternehmerrechnungen nur keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben entrichtet worden sind? Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit dieser Frage beschäftigt, aber im Urteil die Revision an das Bundessozialgericht zugelassen. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht also noch aus.Weiterlesen