Eine erhebliche Ausweitung des Kostenschutzes für rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer hat sich durch die Entscheidung des BGH vom 19.11.2008 ergeben. Ein alter Streitpunkt in der Arbeitsrechtspraxis wurde nun höchstrichterlich entschieden.Weiterlesen
Stark gemacht für die Rechte des Versicherungsnehmers im Arbeitsrecht hat sich das OLG Saarbrücken. Entgegen der Auffassung der Rechtsschutzversicherung und verschiedener anderer Gerichte hat es einem rechtsschutzversicherten Arbeitnehmer Versicherungsleistungen zugesprochen, der seinen Rechtsanwalt mit der Vertretung bei Aufhebungsvertragsverhandlungen beauftragt hatte.Weiterlesen