Schlagwort: Lohnzahlung

Bahnstreik-Arbeitszeit-Lohnzahlung

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Werden Streiks im öffentlichen Verkehr, wie aktuell für die Bahn oder den öffentlichen Nahverkehr, in den Medien angekündigt, muss man zumutbare Vorkehrungen treffen, um trotzdem nicht zu spät zur Arbeit zu kommen, z.B. mit dem Pkw fahren – ggf. mit Kollegen in Fahrgemeinschaft – , früher losfahren etc. Arbeitnehmer von in nicht bestreikten Drittbetrieben sind auch bei Streiks verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen.Weiterlesen

Sozialversicherung 2008

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Das Bundeskabinett hat am 17.10.2007 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 beschlossen. Die Verordnung bestimmt die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgeblichen Rechengrößen, so etwa die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1.1.2008 in Kraft treten.Weiterlesen