Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses faktisch so unzumutbar wird dass die Kündigungsfrist nicht abgewartet werden kann. Meistens kommt es auf die Wiederholungsgefahr an, aber auch ganz grobe einmalige Vertragsverletzungen ohne Wiederholungsmöglichkeit können ausreichen.Weiterlesen
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsempfänger zugegangen ist. Es gilt aber, wenn der Ehegatte das Kündigungsschreiben an seinem Arbeitsplatz erhält.Weiterlesen