Das Anzapfen privater Kommunikation am Dienst-PC ist dem Arbeitgeber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen erlaubt; trotz seinem Verbot der privaten Nutzung und selbst wenn alle gewarnt wurden und Bescheid wissen.Weiterlesen
In Kleinbetrieben unter zehn Arbeitnehmern gibt es keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Kündigungen können aber wegen Altersdiskriminierung unwirksam sein. Weiterlesen