Das neue Allgemeine Gleichbehandungsgesetz (AGG) verordnet dem Arbeitgeber, vorbeugend dafür Sorge zu tragen, dass Benachteiligungen oder Belästigungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in seinen Betrieben nicht stattfinden. Sein Haftungsrisiko erhöht sich beträchtlich, wenn er die vom Gesetz vorgeschriebenen präventiven Massnahmen nicht ergreift. Für jeden Arbeitgeber ist also dringender Handlungsbedarf gegeben.Weiterlesen