Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses faktisch so unzumutbar wird dass die Kündigungsfrist nicht abgewartet werden kann. Meistens kommt es auf die Wiederholungsgefahr an, aber auch ganz grobe einmalige Vertragsverletzungen ohne Wiederholungsmöglichkeit können ausreichen.Weiterlesen
Die Frage der Verhältnismässigkeit fristloser Kündigungen bei unstreitigen Arbeitsvertragsverstössen ist ins Schwimmen gekommen. Was ist ein Bagatellverstoss? Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 16.09.2010 die Kündigung einer langjährig beschäftigten Bahnmitarbeiterin trotz einer Betrugshandlung im Umfange von rund 160 Euro für unwirksam gehalten.Weiterlesen