Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot während der Dauer einer vereinbarten Freistellung führt das zu Schadensersatzansprüchen seines Noch-Arbeitgebers, nicht aber zur Anrechnung oder Erstattung des wettbewerbswidrig erlangten Lohns.Weiterlesen
Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses faktisch so unzumutbar wird dass die Kündigungsfrist nicht abgewartet werden kann. Meistens kommt es auf die Wiederholungsgefahr an, aber auch ganz grobe einmalige Vertragsverletzungen ohne Wiederholungsmöglichkeit können ausreichen.Weiterlesen