Eine Arbeitslose schloss mit einem eingetragenen Verein eine schriftliche Vereinbarung über eine Beschäftigung. Die Vereinbarung regelte Arbeitsinhalte, Zeit und Lage der Arbeitszeit, Urlaubsansprüche und die üblichen Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit. Zusätzlich schloss die Arbeitslose …Weiterlesen