Stellenausschreibungen können leicht missverständlich wirken. Im Prozess gehen die Gerichte dem Text sehr subtil nach. Rechtssicherheit besteht im Zweifel nicht.Weiterlesen
„Mitarbeiter im Alter zwischen 25 und 35 gesucht“ in der Annonce kann für eine Entschädigung älterer Bewerber ausreichen. Auch wenn niemand eingestellt wurde.Weiterlesen
Begründet ein Arbeitgeber seine Maßnahme gegenüber dem Arbeitnehmer, so muss die Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung bedeuten.Weiterlesen