Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen veröffentlicht, die zum Jahresbeginn 2013 wirksam werden.Weiterlesen
Der Grundsatz, wonach bei Schwarzgeldabreden ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt, aus dem die Bruttovergütung für die Sozialversicherungsbeiträge hoch gerechnet wird, gilt nur im Sozialversicherungsrecht. Er gilt nicht im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 17.3.2010.Weiterlesen