Stellenausschreibungen können leicht missverständlich wirken. Im Prozess gehen die Gerichte dem Text sehr subtil nach. Rechtssicherheit besteht im Zweifel nicht.Weiterlesen
„Mitarbeiter im Alter zwischen 25 und 35 gesucht“ in der Annonce kann für eine Entschädigung älterer Bewerber ausreichen. Auch wenn niemand eingestellt wurde.Weiterlesen
Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird. Die Ausnahmen sind selten.Weiterlesen