Möchte der für eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand einen Rechtsanwalt als Sachverständigen hinzuziehen, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Fehlt diese, so muss der Arbeitgeber nicht die durch die Hinzuziehung des Rechtsanwalts entstehenden Kosten tragen (Bundesarbeitsgericht Urt. v. 1.11.2009)Weiterlesen