Entscheidungen der Konzernspitze über die interne Verlegung von Arbeitsplätzen sind kein unmittelbarer betriebsbedingter Kündigungsgrund für die betroffenen Konzernunternehmen.Weiterlesen
Das nicht nachprüfbare Ermessen des Arbeitgebers bei betriebsbedingten Kündigungen macht ein Fall sehr deutlich, den das Bundesarbeitsgericht am 27.1.2010 entschieden hatte.Weiterlesen