Am 08.11.2007 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet und der Bundesrat hat am 30.11.2007 zugestimmt. Neben der entsprechenden Steuerfreiheit bei der Entgeltumwandlung soll nun mit der unbefristeten Sozialversicherungsfreiheit eine dauerhafte Grundlage für die betriebliche Altersversorgung geschaffen werden.Weiterlesen