Arbeitnehmern darf nach beleidigenden Äußerungen im betriebsinternen Intranet der Zugang vorübergehend entzogen werden. Das ist kein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Meinungsfreiheit im Betrieb, wie aus einem neueren Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervorgeht.Weiterlesen