„Du Arschloch!“ ist nicht immer ein Kündigungsgrund. Publiziert am 29.10.2010 unter Kündigungsschutz, Nachrichten So wie bei den Bagatelleigentumsdelikten neigt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nunmehr auch bei Beleidigungen immer mehr zur abwägenden Einzelfallbetrachtung.Weiterlesen