Zeugnissprache: „Im gegenseitigen Einvernehmen.“ Publiziert am 11.04.2013 unter Arbeitsverträge, Nachrichten „Auf eigenen Wunsch“ ist sogar bei einem Aufhebungsvertrag nicht zwingend.Weiterlesen
Arbeitszeugnisse müssen abgeholt werden. Publiziert am 12.03.2013 unter Arbeitsverträge, Nachrichten Man kann sich auch über Portokosten streiten.Weiterlesen