Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Das ab dem 01.04.2008 geltende Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes greift Anregungen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis auf. Das Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen in den arbeitsgerichtlichen Verfahren.Weiterlesen
Den insgesamt 30.478 streitentscheidneden Urteilen deutscher Arbeitsgerichte in 2008 stehen nur 19.378 Neuzugänge an den Landesarbeitsgerichten im Rechtsmittelverfahren gegenüber. Man kann also sagen, dass etwa 2/3 der Streitentscheidungen der Arbeitsgerichte von den Parteien akzeptiert wurden.Weiterlesen