Tarifrecht

Tarifvertrag kann Arbeitnehmer schlechter stellen.

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Kündigungsfristen werden sowohl im Gesetz als auch in Manteltarifverträgen geregelt. Nach dem Gesetz (§ 622 Abs. 4 BGB) kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen der Kündigungsfristen abgewichen werden. Das muss nicht günstiger ausfallen. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorzusehen. Es besteht kein Differenzierungsgebot zugunsten älterer Arbeitnehmer.Weiterlesen

Bahnstreik-Arbeitszeit-Lohnzahlung

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Werden Streiks im öffentlichen Verkehr, wie aktuell für die Bahn oder den öffentlichen Nahverkehr, in den Medien angekündigt, muss man zumutbare Vorkehrungen treffen, um trotzdem nicht zu spät zur Arbeit zu kommen, z.B. mit dem Pkw fahren – ggf. mit Kollegen in Fahrgemeinschaft – , früher losfahren etc. Arbeitnehmer von in nicht bestreikten Drittbetrieben sind auch bei Streiks verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen.Weiterlesen

Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz

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Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll dem Schutz der inländischen Arbeitnehmer vor sogenanntem Lohndumping dienen. Es verpflichtet z.Zt. im

Bauhauptgewerbe,

Maler- und Lackiererhandwerk,

Abbruch- und Abwrackgewerbe,

Dachdeckerhandwerk,

Gebäudereinigerhandwerk und

Elektrohandwerk

inländische Arbeitgeber, Auftraggeber und Entleiher Tarifverträge einzuhalten, die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als allgemeinverbindlich erklärt wurden. Mit einer Ausweitung auf weitere Branchen ist zu rechnen. 1,4 Millionen Beschäftigte werden mittlerweile so von den Tarifverträgen des Entsendegesetzes erfasst und erhalten je nach Branche einen Mindestlohn in der Höhe zwischen 12,50 und 6,36 Euro, ob sie gewerkschaftlich gebunden sind oder nicht. Weiterlesen

Vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag „in der jeweils geltenden Fassung“

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Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend nur zwischen Mitgliedern von Tarifvertragsparteien. Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied und der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband, gelten die Tarifvertragsregelungen zwischen diesen Arbeitsvertragsparteien als Mindeststandard, wenn Gewerkschaft und Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag geschlossen haben, oder der Arbeitgeber sogar selbst einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft geschlossen hat.

In vielen Betrieben wird es aber als ein Problem angesehen, wenn verschiedene Normen auf dieselben Arbeitsverhältnisse angewendet werden müssen, weil nicht alle Mitarbeiter Gewerkschaftler sind.Weiterlesen