Tarifrecht

Mindestlöhne

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Seit dem 24.04.2009 gilt das erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Danach können – bei einer Tarifbindung von über 50 Prozent – in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne für allgemein verbindlich erklärt werden. Das neue Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) ist am 28.04.2009 in Kraft getreten. Die Neuregelung soll allgemein  die Einführung von Mindestlöhnen in Branchen mit einer Tarifbindung von unter 50 Prozent erleichtern.Weiterlesen