Nachrichten

Hoher Beschäftigungszuwachs 4.Quartal 2007

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Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hatten im vierten Quartal 2007 rund 40,3 Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Deutschland, 617 000 Personen oder 1,6% mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Erwerbstätigen überschritt damit erstmals seit der Wiedervereinigung in einem Quartal die Zahl von 40 Millionen. Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der jahreszeitlich bedingten Schwankungen, wuchs die Zahl der Erwerbstätigen im vierten Quartal 2007 gegenüber dem Vorquartal um 106 000 Personen (+ 0,3%).Weiterlesen

Unterschrift bei Kündigungen

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Das für Kündigungen bestehende Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet ist. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht. Nach dem äußeren Erscheinungsbild muss erkennbar sein, dass der Unterzeichner seinenWeiterlesen

Mindestlöhne in der EU

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Von 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 20 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Gut die Hälfte davon hat die untere Lohngrenze zum Jahresbeginn angehoben, zeigt eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.Weiterlesen

Anfechtung eines Abfindungsvergleichs

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Ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener Abfindungsvergleich kann nicht angefochten werden, weil der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss den Besitz von Geschäftsunterlagen verschwiegen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Firmenunterlagen nach dem Arbeitsvertrag bei Ausscheiden nur „auf Verlangen“ zurückzugeben sind und der Arbeitgeber es nicht verlangt hat.Weiterlesen

Kein doppeltes Spiel bei betriebsbedingten Abfindungen

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Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber seine Rechtsunsicherheit von Vornherein vermeiden, wenn er dem Arbeitnehmer zugleich eine Abfindung zusagt, falls er nicht innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhebt. Die gesetzliche Höhe der Abfindung muss dabei eingehalten werden. Ungeklärt war die Befürchtung, ob der Abfindungsanspruch wieder auflebt, wenn der Arbeitnehmer „pokert“ und vorsichtshalber eine Kündigungsschutzklage erhebt, die aber wieder zurücknimmt, sobald er merkt, dass der Arbeitgeber auch in der Lage wäre, die Kündigung prozessual ohne Abfindungszahlung durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt ein solches Optionsrecht der Arbeitnehmer verneint.Weiterlesen