Das Anzapfen privater Kommunikation am Dienst-PC ist dem Arbeitgeber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen erlaubt; trotz seinem Verbot der privaten Nutzung und selbst wenn alle gewarnt wurden und Bescheid wissen.Weiterlesen
Während der ersten sechs Monate darf noch mit einer kurzen Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das muss aber im Arbeitsvertrag deutlich werden.Weiterlesen