Nachrichten

Doppelte Befristung: Probezeit im Jahresarbeitsvertrag

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Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Text ohne drucktechnische Hervorhebung eine weitere Befristung des Arbeitsvertrags zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, ist die Probezeitbefristung eine überraschende Klausel, die nicht Vertragsbestandteil wird. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 16.April 2006 entschieden.Weiterlesen

Straffung des Arbeitsgerichtsverfahrens seit 1.4.2008

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Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Das ab dem 01.04.2008 geltende Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes greift Anregungen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis auf. Das Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen in den arbeitsgerichtlichen Verfahren.Weiterlesen

Ausbildungsdarlehen

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Ein häufiger Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern rankt sich um die Frage, ob und inwieweit der Arbeitnehmer Ausbildungskosten erstatten muss, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt. Selbstverständlich kann es dabei nur um solche Ausbildungskosten gehen, die ausserhalb des normalen Betriebes und zur Erhöhung der allgemeinen Qualifikation des Arbeitnehmers aufgewendet wurden.Weiterlesen

Surfen am Arbeitsplatz II

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Einen konkreten Anhaltspunkt, wie viel Surfen am Arbeitsplatz toleriert werden muss, wenn keine klaren Regeln im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung aufgestellt worden sind, hat jetzt das Landesarbeitsgericht Rhld.-Pfalz gegeben.Weiterlesen

Bahnstreik-Arbeitszeit-Lohnzahlung

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Werden Streiks im öffentlichen Verkehr, wie aktuell für die Bahn oder den öffentlichen Nahverkehr, in den Medien angekündigt, muss man zumutbare Vorkehrungen treffen, um trotzdem nicht zu spät zur Arbeit zu kommen, z.B. mit dem Pkw fahren – ggf. mit Kollegen in Fahrgemeinschaft – , früher losfahren etc. Arbeitnehmer von in nicht bestreikten Drittbetrieben sind auch bei Streiks verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen.Weiterlesen