Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsempfänger zugegangen ist. Es gilt aber, wenn der Ehegatte das Kündigungsschreiben an seinem Arbeitsplatz erhält.Weiterlesen
Die Wunschformel im Zeugnis: „Wir wünschen dem Mitarbeiter weiterhin viel Erfolg“ ist ebenfalls im Streit. Besteht darauf ein Rechtsanspruch?Weiterlesen