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Elektronische Lohnsteuerkarte

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Das Bundesfinanzministerium hat den 1.11.2012 als Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte bzw. das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) festgelegt. Die Arbeitgeber müssen allerdings erst endgültig bis Ende 2013 auf das ELStAM-Verfahren umstellen.Weiterlesen