Stellenausschreibungen können leicht missverständlich wirken. Im Prozess gehen die Gerichte dem Text sehr subtil nach. Rechtssicherheit besteht im Zweifel nicht.Weiterlesen
Auf die Formel „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute“ besteht kein Rechtsanspruch. Ein alter Streit ist vom Bundesarbeitsgericht neu entschieden worden.Weiterlesen