Pflegebetreuung plus Wohnen bei der betreuten Person bedeutet gegebenenfalls Arbeitszeit plus Bereitschaftsdienst. Für beides wird wenigstens der gesetzliche Mindestlohn geschuldet. Dies gilt jedenfalls dann, wenn umfassende Betreuung übertragen wird und das Wie der Arbeitszeit der Pflegekraft überlassen bleibt. Weiterlesen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 21.12.2017 die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht.Weiterlesen