Kündigungsschutz

Kündigung wegen mangelnder Sprachkenntnisse

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Kann ein Arbeitnehmer mangels hinreichender deutscher Sprachkenntnisse schriftliche Arbeitsanweisungen nicht verstehen, so kann selbst nach 29-jähriger Tätigkeit eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Hierin liegt regelmäßig keine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kenntnis der deutschen Schriftsprache für die Tätigkeit erforderlich ist.Weiterlesen

Abfindungen und Arbeitslosengeld II

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Abfindungen werden auf das Arbeitslosengeld I i.d.R. nicht angerechnet. Im Streit war jedoch, ob die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich titulierte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist, wenn die Forderung von dem Arbeitgeber erst durch Zwangsvollstreckung zu einer Zeit erfüllt wird, in welcher der frühere Arbeitnehmer schon Grundsicherung (SGB II) bezieht.Weiterlesen

Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

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Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche fristlose Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen, weil ein ausreichender Kündigungsgrund eigentlich doch nicht gegeben war. Das meinte das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12.März.2009.Weiterlesen

Kündigung wegen € 1,30 ?

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Grosses Aufsehen in der Öffentlichkeit erregte ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Eine Kassiererin wurde fristlos gekündigt, weil sie Leergutbons im Wert von € 1,30 unterschlagen haben soll. Vor allem die gleichzeitige Debatte wegen der millionenhohen Boni einzelner Banker trotz der Bankenkrise wirft die Frage nach Gerechtigkeit auf.Weiterlesen