Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsempfänger zugegangen ist. Es gilt aber, wenn der Ehegatte das Kündigungsschreiben an seinem Arbeitsplatz erhält.Weiterlesen
Entscheidungen der Konzernspitze über die interne Verlegung von Arbeitsplätzen sind kein unmittelbarer betriebsbedingter Kündigungsgrund für die betroffenen Konzernunternehmen.Weiterlesen
Darf man Arbeiten aus religiösen Gründen verweigern? Nicht immer, aber manchmal schon, meint das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 24. Februar 2011.Weiterlesen
Das nicht nachprüfbare Ermessen des Arbeitgebers bei betriebsbedingten Kündigungen macht ein Fall sehr deutlich, den das Bundesarbeitsgericht am 27.1.2010 entschieden hatte.Weiterlesen