Stellenausschreibungen können leicht missverständlich wirken. Im Prozess gehen die Gerichte dem Text sehr subtil nach. Rechtssicherheit besteht im Zweifel nicht.Weiterlesen
Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Der Bewerber darf lügen.Weiterlesen
„Mitarbeiter im Alter zwischen 25 und 35 gesucht“ in der Annonce kann für eine Entschädigung älterer Bewerber ausreichen. Auch wenn niemand eingestellt wurde.Weiterlesen