Big Brother am Keyboard Publiziert am 04.08.2017 unter Datenschutz, Kündigungsschutz, Nachrichten Das Anzapfen privater Kommunikation am Dienst-PC ist dem Arbeitgeber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen erlaubt; trotz seinem Verbot der privaten Nutzung und selbst wenn alle gewarnt wurden und Bescheid wissen.Weiterlesen