Arbeitgeber und Betriebsrat müssen zwar grundsätzlich jede parteipolitische Betätigung im Betrieb unterlassen. Hieraus folgt aber nicht, dass der Betriebsrat sich überhaupt nicht politisch äußern darf. Unzulässig ist nur die Betätigung für oder gegen eine bestimmte politische Partei oder politische Richtung. Dem Betriebsrat kann daher eine Äußerung zu Themen, die in Deutschland parteipolitisch nicht gebunden sind (hier: Irak-Krieg), regelmäßig nicht untersagt werden, urteilte das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein am 30.09.2008.Weiterlesen