Arbeitsverträge

Lohnabsenkung nach Betriebsübergang

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Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Arbeitgeber zwar in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein und muss daher grundsätzlich auch die bisherige Vergütung weiter zahlen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07. November 2007 kann der neue Arbeitgeber aber nach einem Betriebsübergang mit den Arbeitnehmern einzelvertraglich eine Absenkung des bisherigen Gehalts vereinbaren.Weiterlesen

Surfen am Arbeitsplatz

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Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz bleibt in den meisten Betrieben immer noch ungeregelt.Das ist ein Fehler, denn fast alle Büroarbeitsplätze kommen nicht mehr ohne Internetzugang aus und die mittlerweile in der Rechtsprechung behandelten Fälle sind dramatisch.Weiterlesen

GmbH-Geschäftsführer und Sozialversicherungspflicht

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Geschäftsführer einer GmbH sind keine Arbeitnehmer, sondern sie üben im Unternehmen die Arbeitgeberfunktionen aus. Als Organ sind sie der Arbeitgeber in Person. Das Arbeitsrecht ist auf Geschäftsführer deswegen nicht anwendbar. Trotzdem können sie wie ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sein, sodass das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- Renten- Arbeitslosen- Pflegeversicherung abführen muss.Weiterlesen