FAQ

Frequently Asked Questions

Ich habe eine Kündigung erhalten. Was soll ich tun?

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Das wichtigste überhaupt ist jetzt die Beachtung der Drei-Wochen-Frist. Eine Kündigung wird in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Empfänger fiktiv wirksam, wenn sie bis dahin nicht widerrufen oder mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht angegriffen worden ist. Es bedarf also auch in der Regel einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht , wenn man die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren will. Weiterlesen