Archiv

Makaber

Publiziert am unter ,

Das Zahngold in der Asche Verstorbener ist herrenlos. Einer Aneignung des Betreibers des Krematoriums stehen aber vorrangige Rechte Dritter entgegen. Nehmen Arbeitnehmer das Zahngold an sich, kann der Krematoriumsbetreiber Herausgabe  verlangen. Bei verschuldeter Unmöglichkeit derWeiterlesen