Mindestlohnsituation

Eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag führte zu einer Bestandsaufnahme des Mindestlohnsektors in der BRD und zur Klarstellung der Planung der Bundesregierung.

Grösse des Niedriglohnsektors

Die Bundesregierung hat Zahlen aus den Jahren 2001 und 2006 ausgewertet, die allerdings nicht alle Wirtschaftszweige abdecken. Danach ist die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten mit einem (Brutto-)Stundenlohn von weniger als 10,00 € in den letzten Jahren von 17 auf 20 % gestiegen. Niedrige Löhne und Gehälter werden vor allem (zu 62,1 %) im Gastgewerbe gezahlt, gefolgt vom Grundstück- und Wohnungswesen (40,2 %), dem Dienstleistungssektor (24,9 %) und dem Handel (24,6 %). Von Stundenlöhnen unter 8,50 € waren 2006 rund 13 % und von solchen unter 5,00 € rund 1,2 % aller Arbeitnehmer betroffen.

Europäischer Vergleich

Die Bundesregierung hat ermittelt, dass Deutschland in Bezug auf den Anteil von Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich europaweit mit 19,61 % den zwölften Platz belegt. Lettland ist in der entsprechenden Tabelle Spitzenreiter mit 30,9 %; Schlusslicht ist Finnland mit 5,96 %.

Gesetzgeberische Planung

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Sie setzt insoweit auf die bisherigen mittelbaren gesetzlichen Instrumente , also auf das EntsendeG und das MindestarbeitsbedingungenG. Es seien damit die Sozialpartner, die Erforderlichkeit und Angemessenheit von branchenspezifischen Mindestlöhnen am besten beurteilen sollten. Die Bundesregierung hat die Behauptung zurückgewiesen, unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse fördern zu wollen. Etwas anderes ergebe sich nicht daraus, dass im Jahr 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten werde. Die notwendige soziale Sicherung des Binnenmarktes könne mit Hilfe der bestehenden gesetzlichen Instrumentarien durch branchenspezifische Mindestlöhne passgenau hergestellt werden. Im Übrigen sei geplant, die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich festzuschreiben, um Lohndumping zu verhindern.

rechtlicher Kontext:

https://www.arbeitsadvo.de/stichworte/mindestloehne/

Quelle:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701502.pdf

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