Akzeptanz arbeitsgerichtlicher Urteile
Den insgesamt 30.478 streitentscheidneden Urteilen deutscher Arbeitsgerichte in 2008 stehen nur 19.378 Neuzugänge an den Landesarbeitsgerichten im Rechtsmittelverfahren gegenüber. Man kann also sagen, dass etwa 2/3 der Streitentscheidungen der Arbeitsgerichte von den Parteien akzeptiert wurden. Bei den Landesarbeitsgerichten setzte sich zum Teil der Trend fort, der schon für die erste Instanz gilt. Durch Parteikonsens oder ihre Prozessaufgabe werden fast 57 % der Rechtsmittelverfahren erledigt. Nur 30 % der Rechtsmittelverfahren an den Landesarbeitsgerichten endeten mit einem streitigen richterlichen Urteil.
Das Bundesarbeitsgericht schliesslich hatte im selben Jahr 1.908 Neuzugänge (Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden) gegenüber den 7274 Urteilen der Berufungsinstanz. Daraus lässt sich schliessen, dass etwa 74 % der Berufungsentscheidungen der Landesarbeitsgerichte akzeptiert wurden.