Prozessdauer an den Arbeitsgerichten
Im Jahr 2004 erledigten die Arbeitsgerichte 95 % aller Klagen in zwölf Monaten, aber 79 % schon in sechs Monaten. Zu den Erledigungen zählen allerdings auch gerichtliche Vergleiche, die machen den Löwenanteil aus, nämlich stolze 48 %, und sie werden ganz überwiegend in einem frühen Prozessstadium in den Güteverhandlungen geschlossen. Einfache sonstige Urteile durch den Verzicht einer Partei auf Ihre Rechtsverteidigung (Versäumnisurteile und Anerkenntnisurteile) führten in c.a. 10 % zur Klageerledigung. Erstaunlich hoch ist auch der Anteil, wie oft die Parteien die Arbeitsgerichtprozesse sonstwie erledigten (Klagerücknahmen, aussergerichtliche Einigung und Prozessaufgabe), nämlich 33 %. Insgesamt handelte es sich 2004 um 611.678 Verfahrenserledigungen aller Arbeitsgerichte.
Eine relevante Aussage für die Parteien über die mögliche Prozessdauer und das Prozessrisiko lässt sich mit diesen Zahlen aber für den Fall nicht treffen, dass die Parteien den Prozess nicht selbst durch Vergleich oder Prozessaufgabe beenden und den Rechtsstreittreit durch richterliches Sachurteil entscheiden lassen. Durch ein vollständiges richterliches Endurteil wurden 2004 in Deutschland nur 7,2 % der Rechtsstreite beendet. Diese Bearbeitung dauert in der Regel weitaus länger, weil sie selbstverständlich intensiver ist und dürfte zu den längeren Prozessdauern führen.