Kurzarbeit in der Rezession
Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung hat sich am 18.12.2008 der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den Herausforderungen des Jahres 2009 befasst. Insbesondere fordert der Verwaltungsrat, die Möglichkeiten zur intensiven Nutzung von Kurzarbeit zu verbessern.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird in den nächsten Monaten auch auf dem Arbeitsmarkt deutlich bemerkbar werden. Mit den Mitteln Ihrer administrativen Arbeitsförderung kann die BA die die Folgen der Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft und den Arbeitsmarkt zwar nicht verhindern, aber mit ihrem Instrumentarium aktiv dazu beitragen, so viel Beschäftigung wie möglich zu erhalten.
Nach Auffassung des Verwaltungsrates der BA ist es jetzt vorrangige Aufgabe aller Akteure des Wirtschaftslebens, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten, so weit wie möglich Beschäftigung zu sichern und betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern. Vorschnelle Entlassungen würden sich in der auch wieder kommenden Aufschwungphase für die Unternehmen bitter rächen, indem sich die Rekrutierung von Arbeitskräften erheblich verteuert und erschwert. Der Verwaltungsrat appelliert deshalb an alle Unternehmensleitungen, Betriebsräte und Beschäftigte, auch bei auftretenden betrieblichen Schwierigkeiten alle Möglichkeiten zur Qualifizierung und zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung zu nutzen. Er empfiehlt, die Fördermöglichkeiten der BA vorrangig zu nutzen:
- die intensive Nutzung von Kurzarbeit, um Zeiten des Arbeitsausfalls zu überbrücken und Beschäftigung zu sichern. Es ist volkswirtschaftlich wie für die einzelnen Betriebe sinnvoll, die Arbeitskräfte nicht kurzfristig zu entlassen, die übermorgen bei Anspringen der Konjunktur wieder benötigt werden.
- verstärkte Anstrengungen zur Weiterbildung im Betrieb und eine bessere Verbindung von Qualifizierung und Kurzarbeit. Dafür hat der Verwaltungsrat im BA-Haushalt 2009 gezielt zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt. Unter Nutzung der Fördermöglichkeiten der BA kann so auch ein wichtiger Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels geleistet werden.
- der Ausbau gezielter beruflicher Weiterbildung insbesondere für gering qualifizierte Arbeitslose und Beschäftigte im Betrieb.
Die BA begrüßt die kürzlich vom Gesetzgeber vorgenommene verlängerte Bezugsmöglichkeit für das Kurzarbeitergeld. Sie fordert die Bereitstellung ausreichender öffentlicher Mittel zur Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei Kurzarbeit. Besonders geboten ist ihres Erachtens die intensive Förderung jener Betriebe, die Zeiten der Kurzarbeit für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten nutzen. Das Instrument der Kurzarbeit soll insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben besser zugänglich gemacht werden.