Mindestlöhne in der EU
Von 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 20 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Gut die Hälfte davon hat die untere Lohngrenze zum Jahresbeginn angehoben, zeigt eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.
In 12 von 20 EU-Staaten sind die gesetzlichen Mindestlöhne zum 1. Januar 2008 erneut erhöht worden. Nachdem Großbritannien, Frankreich und Irland die niedrigsten erlaubten Stundenlöhne bereits im letzten Sommer oder Herbst aufgestockt hatten, haben zum Jahreswechsel die meisten mittel- und osteuropäischen Länder, Malta, Spanien und Portugal sowie Belgien und die Niederlande ihr gesetzliches Minimum nach oben angepasst.
In den westeuropäischen Euro-Ländern liegen die Mindestlöhne jetzt über acht Euro. Im Vergleich zum Januar 2007 stiegen sie zwischen gut zwei Prozent in Frankreich und mehr als vier Prozent in Irland. Auch in Großbritannien wurde die Lohnuntergrenze im Jahresverlauf deutlich heraufgesetzt – um 3,2 Prozent von 5,35 Pfund auf 5,52 Pfund
Mit Blick auf die absolute Höhe der Mindestlöhne lassen sich neben den westeuropäischen Ländern zwei weitere Gruppen unterscheiden: In Südeuropa liegen die untersten erlaubten Stundenlöhne nun zwischen 2,55 Euro und 3,80 Euro. In Spanien, Portugal und Griechenland stiegen die Mindestlöhne im Jahresvergleich um jeweils mehr als fünf Prozent, der Mindestlohn in Malta wurde um gut zwei Prozent erhöht. In den mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne absolut am niedrigsten. Allerdings holen die meisten dieser Länder langsam, aber kontinuierlich auf. So wurden die Lohnuntergrenzen, in Polen, Bulgarien und Rumänien sowie in den baltischen Staaten im Jahresvergleich um 20 bis 33 Prozent angehoben. In der Slowakei, Ungarn und Slowenien liegt die Steigerungsrate zwischen gut drei und fast sieben Prozent, lediglich in Tschechien gab es keine Anhebung.
Die weite Verbreitung und die regelmäßigen Erhöhungen zeigen, dass Mindestlöhne in der großen Mehrheit der europäischen Staaten als erforderlich angesehen werden.