Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung und längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I

Der Bundestag hat am 16.11.2007 den Beschlüssen der Regierungskoalition zur Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zugestimmt. Die Beiträge sollen ab dem 1.1.2008 von bisher 4,2 auf 3,3 Prozent fallen. Der Bundestag hat außerdem in einer Entschließung festgelegt, dass die Arbeitslosengeld-I-Bezugsdauer für ältere Arbeitslose auf bis zu zwei Jahre verlängert werden soll.

Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Mit der Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 Prozent fallen die Gesamtsozialversicherungsbeiträge erstmals seit 1995 wieder unter die 40-Prozent-Marke. Zwar steigt ab 1.7.2008 der Pflegebeitrag von 1,7 auf 1,95 Prozent und für Kinderlose auf 2,2 Prozent. Im Endergebnis sparen Durchschnittsverdiener aber trotzdem rund 270 Euro im Jahr.

Längere Arbeitslosengeld-I-Leistungen für Ältere
Ältere Arbeitslose sollen künftig wieder länger Arbeitslosengeld I erhalten. Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen:

  • Arbeitslose ab 50 Jahren erhalten für 15 Monate Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren,
  • Arbeitslose ab 55 Jahren erhalten für 18 Monate Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren,
  • Arbeitslose ab 58 Jahren erhalten für 24 Monate Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Unterbrechungen in den letzten fünf Jahren sind für den Anspruch jeweils unschädlich.

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