Entgeltbescheinigung 2013
Lohn – und Gehaltsabrechnungen müssen Mindestanforderungen einhalten.
Es galt schon immer, dass dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilt werden muss. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
Der Gesetzgeber hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, näheres zum Inhalt und zum Verfahren einer Entgeltbescheinigung durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen. Dem Entwurf des Ministeriums zu einer solchen Verordnung hat nunmehr der Bundesrat am 14. Dezember 2012 zugestimmt. Zukünftig sind die Lohn und Gehaltsabrechnungen nach Maßgabe dieser Verordnung zu erstellen und müssen einen Mindestinhalt haben. Es bleibt allerdings dabei, dass die Verpflichtung zu einer solchen Abrechnung entfällt, wenn sich gegenüber dem letzten Abrechnungszeitraum keine Änderungen ergeben haben.
Die entsprechenden Computerprogramme und Formblätter für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen müssen ab dem 1. Januar 2013 den neuen Anforderungen angepasst werden.
Die Verordnung findet man hier: