Erhöhung der Ausgleichsabgabe 2012
Alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5 Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Zum 1. Januar 2012 erhöht sich die Ausgleichsabgabe wie folgt:
Erfüllungsquote |
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bis unter 5 Prozent | bisher 105€ | jetzt 115 € |
2 bis unter 3 Prozent | bisher 180 € | jetzt 200 € |
0 bis unter 2 Prozent | bisher 260 € | jetzt 290 € |
Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 an das zuständige Integrationsamt zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird.
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer sollte Arbeitgeber nicht schrecken, statt der Ausgleichsabgabe Einstellungen vorzunehmen. Zwar muss bei Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer zunächst eine Zustimmung des Integrationsamts eingeholt werden, sonst wird eine solche Kündigung nicht wirksam, aber es soll die Zustimmung erteilen, wenn die Gesamtzahl der weiterhin beschäftigten Schwerbehinderten so hoch bleibt, dass es nicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe kommt.