AlG-II-Empfänger dürfen mehr hinzuverdienen
Zum 1.7.2011 sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etwas erweitert worden.
Bei einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwischen 100 und 1.000 Euro werden statt zehn jetzt 20 Prozent als Freibetrag nicht angerechnet. Im Übrigen bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Einkommen bis 100 Euro komplett anrechnungsfrei sind und bei Einkünften über 1.000 Euro (bis zur Höhe von 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) ein Freibetrag i.H.v. zehn Prozent der Einkünfte besteht.
Unser Kommentar:
Ein wirklicher Anreiz sind die Freibeträge nicht, dass der Arbeitslose eigenes Arbeitseinkommen erwirbt. Die Freibeträge werden vermehrt genau auf sie zugeschnittene prekäre Arbeitsverhältnisse schaffen oder Schwarzarbeit. Der bürokratische Aufwand für Berechnung und Kontrolle kostet den Jobcentern möglicherweise mehr als sich an Anrechnungsgewinnen ergibt.